Rechnungslegung
Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung grundsätzlich frei und unabhängig. Als Orientierungshilfe existiert seit 1926 ein Gebührenverzeichnis, welches in Rahmenbeträgen, die zuletzt 1983 in einer Umfrage ermittelten, Honorare aufzeigt. Die Erstattungsbeträge der Leistungsträger bewegen sich überwiegend innerhalb dieser Rahmenbeträge, dies jedoch in unterschiedler Höhe.
Meine Rechnungen für Behandlungen und Beratungen erfolgen auf der Basis dieser Gebührenordnung. Leistungen in Form von Kursen und Seminaren sind freie Vereinbarungen.
Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und Angehörige medizinischer Heilberufe sind Umsatzsteuer befreit nach § 4 Nr.14 Buchst. a USTG
Terminvereinbarung
Mit einer telefonischen oder E-Mail Terminvereinbarung schließen Sie mit mir einen Behandlungsvertag, nach §§ 145 ff. BGB, der mich berechtigt bei nicht Einhaltung oder einer nicht termingerechten Absage (min. 24h) Ihnen diesen Termin in Rechnung zustellen.